Häufige Fragen
Auf welchem Weg erhalte ich einen Termin?
Termine vereinbaren wir telefonisch miteinander. Rufen Sie mich bitte unter der Rufnummer 06471 / 506292 an.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich während einer laufenden Behandlung nicht ans Telefon gehen kann. Hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Ich rufe Sie dann schnellstmöglich zurück.
Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?
- Zusammenstellung von Operationen, Erkrankungen sowie Unfällen (von Geburt an)
- Befunde, Arztbrief, MRT, CT, Röntgen (falls vorhanden)
- Medikamentenliste
bei Babys und Kleinkindern bringen Sie bitte mit:
- den Mutterpass
- das gelbe U-Heft
Im Sinne des Umweltschutzes bringen Sie bitte möglichst zum jeweiligen Behandlungstermin Ihr eigenes Handtuch mit.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Behandlung dauert zwischen 40 und 50 Minuten. Bitte planen Sie jedoch immer eine Stunde Zeit ein. Unmittelbar nach der Behandlung sollten Sie größere Anstrengungen vermeiden, z. B. Sauna, Sport, schwere und ungewohnte Arbeiten.
Wird für eine osteopathische Behandlung ein Rezept von einem Arzt benötigt?
Da ich Ostopathin und Heilpraktikerin bin, benötige ich weder von gesetzlich Versicherten noch von Privatpatienten ein Rezept. Es kann allerdings vorkommen, dass die formale Bewilligung von Zuschüssen gesetzlicher Krankenkassen eine Empfehlung oder ein Rezept vom behandelnden Arzt voraussetzt. Da dies keine budgetäre Leistung darstellt, werden diese Rezepte im Regelfall durch den Hausarzt ausgestellt. Näheres erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse.
Wie viele Behandlungen werde ich voraussichtlich benötigen?
Entstehen mir Kosten, wenn ich einen Termin absagen muss?
Der mit Ihnen vereinbarte Termin ist verbindlich und ausschließlich für Sie eingeplant.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher ab (Ihre Nachricht auf meinem Anrufbeantworter genügt). In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.
Einen nicht rechtzeitig abgesagten Termin muss ich Ihnen ggfs. berechnen, wenn ich ihn nicht noch kurzfristig anderweitig vergeben konnte.
Können mir die Behandlungskosten ganz oder teilweise von meiner Krankenkasse erstattet werden?
Ich empfehle Ihnen, vor Beginn der osteopathischen Behandlung Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen schon seit längerem die Kosten osteopathischer Leistungen, die ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechne, zumindest teilweise. Als Staatlich anerkannte Osteopathin, Mitglied des Verbands der Osteopathen Deutschland e. V. , Heilpraktikerin und Physiotherapeutin erfülle ich die notwendigen Voraussetzungen hierzu.
Inzwischen übernehmen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Eine Übersicht über die Erstattung der Kosten von Naturheilverfahren durch die Krankenkassen finden Sie auf deren Webseiten.